AGB

AGB für unsere PRODUCT OWNER 

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

ZOVOZ Product Owner

 

  1. Allgemeines und Geltungsbereich
    1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Dir als Product Owner (m/w) und uns (der I AM SWITZERLAND GmbH GmbH, nachfolgend „ZOVOZ“ genannt) gelten diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (im Folgenden „Bedingungen“) für alle im Zusammenhang mit ZOVOZ stehenden Angebote, Lieferungen, Leistungen und Vertragsbeziehungen. Bei der Registrierung auf ZOVOZ.ch  (nachfolgend ebenfalls „ZOVOZ“ genannt) schließt Du als Product Owner einen Vertrag mit der I AM SWITZERLAND GMBH GmbH, Simmentalstrasse 50, 3700 Spiez ab. Dasselbe gilt, wenn ein von Dir bevollmächtigter Manager Dich beim Vertragsschluss mit ZOVOZ vertritt.
    2. Das Angebot von ZOVOZ richtet sich ausschließlich an Product Owner (m/w) und Kampagnen- bzw. Produktanbieter, mithin Unternehmer. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
    3. Product Owner sind Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und in einem oder mehreren über das Internet erreichbaren sozialen Medien oder Netzwerken (z. B. youtube, facebook, eigener Blog, instagram, etc.) mit einer beachtlichen Anzahl von Freunden/Followern vernetzt sind und über diesen Kanal regelmäßig selbständig Produkte bewerben und dadurch starke Präsenz und hohes Ansehen erreichen.
    4. ZOVOZ ist ein Online Shop, über den Du als registrierter Product Owner für Dich interessante Inhalte erstellen  kannst, um darüber auf Deinen Kanälen zu berichten.
    5. Deine entgegenstehenden, abweichenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen werden nicht Bestandteil des  Vertrages, es sei denn, wir stimmen deren Geltung ausdrücklich zu.

 

  1. Angebote und Vertragsabschlüsse
    1. Die Angebote von ZOVOZ sind freibleibend, soweit wir mit Dir nichts anderes vereinbaren. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, Beschreibungen, Montageskizzen, Video- oder Bildmaterial oder sonstige Leistungsdaten von Produkten oder Kampagnen (z. B. Start- und Veröffentlichungstermine von  Kinofilmen etc.) sind nur verbindlich, wenn ZOVOZ auf die Verbindlichkeit hinweist oder wir eine solche ausdrücklich vereinbaren.
    2. Wir geben Dir die Möglichkeit, mit Deiner Bewerbung ein verbindliches Angebot zur Teilnahme an der von Dir gewählten und von uns ausgeschriebenen Kampagne abzugeben. Du als Product Owner gibst dieses Angebot ab, indem Du Dich nach Durchlaufen des Registrierungsvorgangs für die zu einer Kampagne ausgeschriebenen Aufgaben innerhalb der gesetzten Frist bewirbst. Deine Bewerbung gilt als verbindliches Vertragsangebot zur Durchführung der ausgeschriebenen Aufgabe oder zur Leistung des ausgeschriebenen Beitrags (z. B. ein eigener Post in Deinem Social-Media- Kanal oder Blog; beides nachfolgend „Beitrag“ genannt).

ZOVOZ  kann Dein Angebot innerhalb von drei Wochen nach Zugang durch Übersendung einer ausdrücklichen Bestätigung in Textform  (z. B. per E-Mail) oder durch Lieferung des genannten Produkt-Goodies innerhalb der gleichen Frist annehmen.

 

Der Bewerbungsprozess vollzieht sich in den nachfolgend dargestellten Schritten:

 

  • Als Product Owner kannst Du Dich unter https://goo.gl/UHHv28
  • Du erhältst eine Bestätigungsmail von ZOVOZ.
  • Des Weiteren werden Dir per Whatsapp alle kommenden Schritte in nützlicher Frist zu gesendet.
  • Du erhaltest den Vertrag ohne AGB’s als Preview zum gegenlesen und prüfen Deiner Seitz. Dieser wird nach Ablauf der Frist von 72 Stunden stillschweigend angenommen und als vollständig betrachtet, wenn innerhalb der Frist keine Einwände vorliegen.
  • Anschliessend wird Dein Willkommenspaket versandt.
  • Die Vertraglichen Bedingungen starten ab dem Versanddatum von ZOVOZ.
  • ZOVOZ versendet eine Versandbestätigung an Product Owner.
  • Falls Probleme oder Schwierigkeiten bei Versand und Lieferung auftreten, werden diese zu Lasten des Product Owner fallen. (Gemäss AGB)
  • Nach Absenden der Bewerbung erhält der Product Owner innerhalb der kommenden Tage eine Bestätigung per Whatsapp. Diese Bewerbungsbestätigung ist keine Annahme Deiner Bewerbung bzw. Deines Angebots, sondern dokumentiert lediglich, dass Deine Bewerbung bei uns eingegangen ist und führt deren Einzelheiten (Kampagnendaten) auf.
  • Du bist nicht verpflichtet, an ausgelobten Kampagnen teilzunehmen. Du kannst Dich auf dem Marktplatz ZOVOZ auch nur als Product Owner registrieren. In diesem Fall kommt ein unentgeltlicher Vertrag über die Nutzung der Plattform von ZOVOZ zustande.

 

  1. Werbematerial, Marken, Lichtbilder, Videos, Trailer, Szenenfotos, Modelle, Zeichnungen, Abbildungen, Skizzen u. ä. sind urheberrechtlich geschützt und bleiben stets geistiges Eigentum von ZOVOZ oder der genannten Kampagnen- oder Produktinhaber.
  2. Product Owner unter 16 Jahren sind von der Teilnahme an ZOVOZ und/oder Kampagnen ausgeschlossen. Minderjährigen ist die Teilnahme nur an denjenigen Kampagnen/Produktwerbungen gestattet, für die eine entsprechende Altersfreigabe festgelegt ist. Durch technische  Mittel und die Programmierung für ein anerkanntes Jugendschutzprogramm ist sichergestellt, dass Minderjährige keine entwicklungsbeeinträchtigenden Angebote aufrufen können. Als minderjährigen Product Owner fordern wir Dich nach der Registrierung auf, die schriftliche Einwilligung Deiner gesetzlichen Vertreter (z. B. Eltern) vorzulegen. Das gleiche gilt für Deine Bewerbung; diese können wir nur berücksichtigen, wenn Du uns eine wirksame schriftliche Einwilligung Deiner gesetzlichen Vertreter vorlegst.
  3. ZOVOZ weist darauf hin, dass die Erreichbarkeit der Plattform oder Profile gelegentlich aufgrund von Wartungsarbeiten oder technischen Störungen beeinträchtigt sein kann.
  4. Annahme der Bewerbung und Beitragserfüllung
    1. ZOVOZ vereinbart mit Dir individuell die Frist zur Annahme oder Absage für Deine Bewerbung oder gibt diese bereits bei der Kampagnen- oder Produktauslobung an. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Frist zur Annahme oder Ablehnung der eingegangenen Bewerbung drei Wochen ab Absendung.
    2. Es besteht kein Anspruch auf eine Teilnahme an einer von ZOVOZ ausgelobten Kampagne. Mit Deiner Bewerbung präsentiert ZOVOZ Dein Profil dem Kampagnen- bzw. Produktanbieter und wählt gemeinsam mit diesem die passende Bewerbung aus. Mit Deiner Einwilligung fragen wir die öffentlichen Reichweitendaten zu Deiner Person von sozialen Netzwerken oder Plattformen ab, die Du uns genannt hast. Näheres dazu findest Du in den Datenschutzbestimmungen. ZOVOZ weist darauf hin, dass die Kampagnen- oder Produktanbieter allein die Auswahlkriterien treffen und  nicht verpflichtet sind, diese offen zu legen.
    3. Nehmen wir Deine Bewerbung an, kommt der Vertrag verbindlich zustande. Du bist damit verpflichtet, den vereinbarten Beitrag zur Kampagne im vereinbarten Zeitraum (nachfolgend „Berichtszeitraum“ genannt) zu erfüllen, z.B. im Berichtszeitraum einen eigenen Post zur Kampagne / zum Produkt in Deinem Social-Media- Kanal oder Blog zu erstellen und an Deine Freunde/Follower zu verteilen. Das gilt auch für den Fall der Vertretung durch ein Management.
    4. Den Berichtszeitraum vereinbart ZOVOZ mit Dir entweder individuell oder gibt diesen bereits in der Kampagnenauslobung unter ZOVOZ.ch an. Dabei handelt es sich stets um ein Fixgeschäft, d. h. Du musst Deinen Beitrag mit Beginn des Berichtszeitraums erbringen. Mit Ablauf des Berichtszeitraums besteht kein Interesse mehr an Deinem Beitrag und Dein Anspruch auf den ausgelobten Goodie oder die ausgelobte Prämie entfällt. Etwaige Dir zugesandte Produkt- Goodies musst Du in diesem Fall zurückgeben oder – falls die Rücknahme nicht möglich ist, z. B. aus hygienischen Gründen oder bei leicht verderblichen Lebensmitteln – bist Du ggf. verpflichtet, Wertersatz für den erhaltenen Produkt- Goodie zu leisten. Es bedarf keiner Mahnung durch uns. In allen anderen Fällen bestimmt sich der Eintritt des Verzugs nach den gesetzlichen Vorschriften.
    5. Bei Prämien-Kampagnen lobt ZOVOZ eine Prämie (beinhaltet die Provisionszahlung. Wird folglich nur „Prämie“ genannt.) aus. Diese besteht stets in einer Zahlung, die ZOVOZ auf Rechnungsstellung in Schweizer Franken ausschließlich über PayPal oder Banküberweisung leistet. Anspruch auf die Prämie besteht nur, wenn ZOVOZ der Nachweis über die erbrachte vereinbarte Berichterstattung (Online-Stellung) vorliegt.
    6. Der Anspruch auf Provision wird bereits bei Kampagnenauslobung festgelegt und nach Erbringen der erforderlichen Leistungen, im genannten Zeitraum, ausbezahlt. Die Höhe der Provisionszahlung wird vertraglich im Vorfeld festgelegt und bedarf ausschliesslich Änderungen Seitens ZOVOZ.
    7. Für den Fall der vertragswidrigen Nichtleistung des Beitrags zur Kampagne im vereinbarten Berichtszeitraum steht ZOVOZ eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % pro Tag, höchstens aber 10 % vom Netto-Wert des ausgelobten Produkt-Goodies oder, bei Prämien- Kampagnen, der vereinbarten Prämien- Vergütung zu. Die Geltendmachung etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche bleibt ZOVOZ unbenommen; die Vertragsstrafe wird jedoch auf einen Schadensersatz angerechnet. Die Vertragsstrafe fällt nicht an, wenn das ausgelobte Produkt-Goodie oder die ausgelobte Prämie einen Wert von weniger als 250 CHF hat oder der Berichtszeitraum trotz Versäumung der Anfangsfrist eingehalten wird.
    8. Es steht Dir frei, etwaige andere redaktionelle oder journalistische Beiträge nach eigenem Ermessen frei zu gestalten. ZOVOZ gibt Dir lediglich den inhaltlichen Rahmen für die Werbung zur Kampagne bzw. zum Produkt vor, an den Du mit Vertragsabschluss gebunden bist.
  5. Vertragliche Pflichten
    1. Deine Beiträge musst Du selbständig verfassen. Textstellen, die Du von anderen Personen oder Veröffentlichungen sinngemäß oder wörtlich übernimmst, musst Du durch eine Quellenangabe kenntlich machen. Du musst sicherstellen, dass Deine Beiträge keine Persönlichkeits-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Rechte Dritter verletzen. Sind auf Fotos, die Du benutzt, Personen abgebildet, musst Du vorab deren ausdrückliche Einwilligung zur Veröffentlichung und Nutzung des Bildnisses einholen.
    2. ZOVOZ empfiehlt Dir, dass Du bei allen Beiträgen die Verhaltensregeln der schweizerischen LAuterheitskommission einhältst. Nähere Informationen dazu findest Du unter: https://www.faire-werbung.ch. Du bist dazu  verpflichtet, selbst  dafür zu sorgen, dass alle Deine Beiträge die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, insbesondere bezogen auf den Rundfunkstaatsvertrag (RStV) (gilt in Deutschland, kann auf SRG übertragen werden) und weitere medien-, wettbewerbs-, jugendschutz- und presse- rechtliche Anforderungen. Dazu gehören u.a. die eindeutige und deutliche Anzeigenkennzeichnung und die optische Trennung der Werbung von redaktionellen Inhalten. Jede mit uns vereinbarte Werbemaßnahme ist stets als solche zu kennzeichnen, z. B. durch das Anbringen bzw. Einblenden der gut lesbaren Worte „Anzeige“ oder „Werbung“ an hervorgehobener Stelle. Sie ist dem Medium angemessen durch optische und/oder akustische Mittel räumlich eindeutig von anderen redaktionellen Inhalten oder Sendungsteilen abgesetzt darzustellen, z. B. durch einen getrennten Abschnitt oder  die Teilung des Bildschirms (Split-Screen). Du darfst keine Techniken zur verdeckten oder unterschwelligen Beeinflussung einsetzen. Außerdem bist Du verpflichtet, die Anbieterkennzeichnung (z. B. durch ein Impressum) stets leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten.
    3. Du bist zudem verpflichtet, unzulässige, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigende, die Menschenwürde verletzende, strafrechtlich relevante, irreführende oder aggressive geschäftliche Angebote, Handlungen, Rechtsverletzungen oder sonstige  Schädigungen der Kampagne zu unterlassen. Dazu gehören z. B. auch pornografische, diskriminierende, sexistische, rassistische, Gewalt verherrlichende oder extreme religiöse oder politische Äußerungen.
    4. Entscheidendes Kriterium für das Zustandekommen des Kampagnen-Vertrages ist die von Dir angegebene Reichweite. Reichweite meint die Kontaktmaßzahl zur Beurteilung des Kanals in den sozialen Medien und/oder Netzwerken, mit dem Du an der Kampagne teilnimmst. Die Reichweite umfasst Kennzahlen wie die Anzahl von Freunden/Followern, Kommentaren, Zustimmungen zu einem Beitrag (Likes), Wahrnehmungen eines Beitrags (Video-Views, Story-Views) oder Vervielfältigungen eines Beitrags (Re- Posts, Mentions).
    5. Im Rahmen der Durchführung des Kampagnenvertrages überprüfen wir die von Dir angegebene Reichweite. Dafür setzen wir automatisierte Computerprogramme und Tools ein, die uns von den Betreibern der sozialen Medien oder Netzwerke zur Verfügung gestellt werden. Eine solche Reichweitenanalyse führen wir nur durch, wenn Du dazu ausdrücklich Deine Einwilligung erklärt hast. Mit Abschluss des Kampagnenvertrages bitten wir Dich, uns Deine Einwilligung zur Reichweitenanalyse zu erteilen. Die einmal erteilte Einwilligung kannst Du jederzeit mit  Wirkung für die Zukunft widerrufen. Auf sämtliche Umstände bezogen auf die Einwilligung und das Recht zum Widerruf derselben weisen wir Dich vor Abgabe der Erklärung hin.
    6. Du bist verpflichtet, stets ehrliche Angaben zur Reichweite Deiner Profile in den sozialen Medien oder Netzwerken zu machen. Im Rahmen der Durchführung des Kampagnenvertrages zählen zur Reichweite nur Kennzahlen, die Du durch Deine persönliche Arbeit und Deinen persönlichen Einsatz selbst aufgebaut hast.
    7. Es ist Dir untersagt, die Reichweite für Deine Beiträge durch Täuschungen und/oder Manipulationen ("künstlich") zu erhöhen.
    8. Folgende Handlungen sind im  Rahmen der Nutzung des Marktplatzes ZOVOZ und des Kampagnenvertrages untersagt und stellen eine Täuschung oder Manipulation und damit einen Vertragsverstoß dar:
  • Der Einsatz von Automatisierungssoftware (Bots) und ähnlichen Computerprogrammen oder Tools, die in sozialen Medien oder Netzwerken eine menschliche Präsenz oder menschliches Handeln vortäuschen (sog. Social-Bots) und dazu dienen, die Anzahl der Freunde/Follower oder Abonnenten, Zustimmungen zu einem Beitrag (Likes), Wahrnehmungen eines Beitrags (Video-Views, Story-Views) oder Vervielfältigungen eines Beitrags (Re-Posts, Mentions) oder Kommentare zum Beitrag automatisiert zu erhöhen.
  • Der Auftritt als Product Owner im Verkehr, wenn zu den Freunden/Followern oder Abonnenten im genutzten Profil des sozialen Mediums oder Netzwerks (Social-Media-Account) solche gehören, die Du selbst oder durch einen Dritten gekauft hast (Fake- oder Ghost-Follower).
  • Die Teilnahme oder Beteiligung an Gruppen, die Täuschungen oder Manipulationen begehen (sog. Social- Pods), indem sie die Anzahl an Zustimmungen zu einem Beitrag (Likes), Wahrnehmungen eines Beitrags (Video-Views, Story-Views), Vervielfältigungen eines Beitrags (Re-Posts, Mentions) oder Kommentaren zum Beitrag im abgesprochenen Zusammenwirken erhöhen.
  • Der Einsatz von Zustimmungen zu einem Beitrag (Likes), Wahrnehmungen eines Beitrags (Video-Views, Sto- ry-Views) oder Vervielfältigungen eines Beitrags (Re-Posts, Mentions) oder Kommentaren, die Du selbst oder durch Dritte gekauft hast.
  • Das Nutzen falscher Identitäten (Fake-Identity) oder Auftreten unter mehreren Namen (Nicks, Smurfing).
  • Das Nutzen falscher oder unechter Benutzerkonten (Fake-Accounts).
  • Das Verbreiten von manipulierten Beiträgen, Likes, Video- oder Story- Views, Unwahrheiten, Beleidigungen oder Provokationen (z. B. Trolling, Fake-News).
  • Die gezielte  Manipulation öffentlicher Debatten oder Unterwanderung von Medien oder sozialen Netzwerken mit Propaganda-Beiträgen, die eine unabhängige und öffentliche Meinungsäußerung vortäuschen (Ast- roturfing) und dazu dienen, die Öffentlichkeit gezielt für ein bestimmtes Thema zu beeinflussen.
  • Beiträge mit unsachlichen, ruppigen oder schuldzuweisenden Kommentaren, die sich gegen andere richten (Flamen) und/oder die Teilnahme an einer kontroversen Diskussion mit beleidigenden oder unsachlichen Kommentaren (Flame-War).

 

 

  1. Mit Abschluss der Registrierung auf dem Marktplatz ZOVOZ und mit Deiner Bewerbung für eine Kampagne verpflichtest Du Dich dazu, unter keinen Umständen eine der nach Ziffer 4.8 dieser Bedingungen benannten Handlungen zu begehen.
  2. Wir behalten uns das Recht vor, die von Dir bei der Registrierung oder der Bewerbung für eine Kampagne angegebenen Social-Media-Accounts auf die nach Ziffer 4.8 dieser Bedingungen benannten Vertragsverstöße zu überprüfen.
  3. Liegt eine Handlung nach Ziffer 4.8 dieser Bedingungen vor, ist ZOVOZ berechtigt, Dein Nutzerprofil bei ZOVOZ zu sperren und den Nutzungsvertrag über den Marktplatz ZOVOZ und einen etwaig abgeschlossenen Kampagnenvertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. ZOVOZ behält sich für einen solchen Fall ausdrücklich die Geltendmachung weiterer Rechte vor.
  4. Speicherung des Vertragstextes

Die Daten zu Deiner Bewerbung speichern wir zu Dir als Product Owner und übermitteln Dir diese zusammen mit einem Deep-Link zu den AGB per E-Mail. Die AGB kannst Du jederzeit auch unter http://www.ZOVOZ.ch einsehen.

 

 

  1. Ausgelobte Goodies und Zahlungsbedingungen
    1. Für Deinen Beitrag erhältst Du den ausgelobten Goodie oder die ausgelobte Prämie. Ein Goodie ist ein geldwerter Vorteil, den ZOVOZ im Rahmen der Kampagne auslobt. Dieser steht im Zusammenhang mit der Kampagne und kann entweder in einer Einladung zu einem Event oder einer Warenlieferung des zu bewerbenden Produkts (Produkt-Goodie) oder einem Gutschein bestehen. Prämien bestehen in der Zahlung eines vereinbarten Tausenderkontaktpreises (TKP) oder pauschalen Werbekostenzuschusses (WKZ) für den Beitrag.
    2. Hat ZOVOZ in der Auslobung für die Kampagne die Höhe des TKP  oder WKZ für den Beitrag angegeben, gilt diese mit der verbindlich abgesandten Bewerbung als akzeptiert. Es handelt sich in diesem Fall um einen Fixpreis, auch wenn  der  TKP oder WKZ nicht als solcher ausgewiesen ist.
    3. Es wird hiermit vereinbart, dass die Abrechnung der vereinbarten TKP oder WKZ über eine von uns zu erstellende Rechnung in Schweizer Franken ggf. zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer erfolgt. Die Rechnung erstellen wir unverzüglich auf Nachweis der Online- Stellung gemäß Ziffer 3.5 dieser Bedingungen. Die Zahlung erfolgt ausschließlich über PayPal und via Bankzahlung.
    4. Bei Produkt-Goodies ist ZOVOZ – soweit nicht etwas anderes vereinbart ist - berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) zu bestimmen.
    5. Es erfolgen keine Lieferungen ins Ausland. ZOVOZ nimmt Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung zurück.
    6. Gegenüber Ansprüchen aus dem zu einer Kampagne abgeschlossenen Vertrag und damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, denen ein Einwand nicht entgegensteht. Der Product Owner ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
    7. Handlungen nach Ziffer 4.8 dieser Bestimmungen können dazu führen, dass Dein Anspruch auf Lieferung des vereinbarten Goodies oder Zahlung der vereinbarten Prämie entfällt.
  2. Eigentumsvorbehalt an Produkt-Goodies

ZOVOZ behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkt-Goodies und/oder Teilen davon (Vorbehaltsware) vor, bis Du Deine Verpflichtung zum Beitrag bezogen auf die vereinbarte Kampagne vereinbarungsgemäß erfüllt hast.

Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Beitragserbringung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Du hast ZOVOZ unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware erfolgen.

  1. Nutzungsrechte
  2. ZOVOZ übermittelt Dir nach Vertragsabschluss die zur Vertragsdurchführung benötigten Werbematerialien, Marken, Lichtbilder, Videos, Trailer, Szenefotos, Modelle, Zeichnungen, Abbildungen, Skizzen etc. Für den  Berichtszeitraum wird Dir dafür das Einfache, auf den Berichtszeitraum und den vereinbarten Kanal begrenzte Nutzungsrecht eingeräumt.
  3. Erwirbst Du als Product Owner ein Urheber-, Leistungs- oder ein sonstiges Recht an Deinen Posts zur vereinbarten Kampagne und Deinen sonstigen Beiträgen zur vereinbarten Kampagne (nachfolgend „Beitrag“ genannt“), räumst Du ZOVOZ das ausschließliche, unwiderrufliche, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht ein, Deinen Beitrag sowie Übersetzungen und andere Bearbeitungen oder Umgestaltungen Deines Beitrags zu nutzen.
  4. ZOVOZ ist berechtigt, Deinen Beitrag unverändert oder unter Bearbeitung oder Umgestaltung zur Herstellung einer weitergehenden Kampagnenwerbung, zur umfassenden und wiederholten Auswertung oder Nutzung in allen Medien, sozialen Netzwerken und für alle Ausführungsformen - digital oder analog - zu verwenden. Dies umfasst insbesondere:
  • Das umfassende Recht, Deinen  Beitrag oder Teile davon – im Original oder in bearbeiteter Form – zu vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich vorzuführen oder wiederzugeben oder öffentlich zur Verfügung zu stellen.
  • Die Wiedergabe Deines Beitrags in jeglicher Form und Reihenfolge, einschließlich der Aufnahme, Vorführung oder wiederholten Wiedergabe in vertonter Form als Ton oder Sprachäußerung, der Veröffentlichung, Verbreitung und Vervielfältigung in Text-, Bild-, Video- und sonstiger multimedialer Form.
  • Die Befugnis, den Beitrag oder Teile davon beliebig zu bearbeiten und in andere visuelle, akustische oder sonstige Darstellungsformen und andere Arten von Werken zu übertragen und dafür zu nutzen und zu verwerten, z. B. digitale oder gedruckte Werbung, Printwerbung (Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge) Eigenwerbung, Fremdwerbung, Auslobungen werblicher Art, Songs, Filme, Dokumentationen, Spielfilme, Bühnenstücke, Radiobeiträge usw.
  • Die Befugnis, fremdsprachige Fassungen oder Synchronisationen Deines Beitrags oder von Teilen davon herzustellen, zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu verwerten und öffentlich wiederzugeben oder zur Verfügung zu stellen.
  • Die Nutzung und Verwertung in jeder Form für Datenbanken, virtuelle Realitäten, Video-, Computer- und Internetspiele und andere akustische oder visuelle Meldungen über das Internet und zur Wiedergabe und Darstellung auf jeder Art von technischen Endgeräten (z. B. Smartphones, Tablets, Computer, echten oder virtuellen Servern etc.).
  • Die umfassenden Merchandisingrechte, nämlich das Recht zur kommerziellen Nutzung und Verwertung Deines Beitrags oder von Teilen davon durch Herstellung und Vertrieb von Waren oder Vermarktung von Dienstleistungen aller Art, die in einer Beziehung zu Deinem Beitrag stehen.
  • Die umfassenden Tonträgerrechte, nämlich das Recht Deinen Beitrag oder Teile davon – im Original oder  in bearbeiteter Form – zur Herstellung, Vervielfältigung, Vermietung und Verbreitung von CDs, DVDs, USB, Schallplatten oder sonstigen Tonträgern einschließlich digitaler und anderer Speichertechniken zu nutzen und zu verwerten, einschließlich des Rechts, derartige Tonträger über Funk zu senden oder sonst öffentlich vorzuführen, wiederzugeben oder zur Verfügung zu stellen.
  • Die  sonstigen  Rechte zur  Nutzung  und zur Verwertung Deines Beitrags oder von Teilen davon – im Original oder in bearbeiteter Form – in allen Medien, in Kombination mit anderen Werken, auch unabhängig von anderen Werken oder der Produktion, z. B. im Rahmen von Werbekampagnen, öffentlichen Aufführungen, Veranstaltungen, Live-Shows, Themenparks, Musicals, Internet-Radio, Webcasting, Mobile-TV, Pay-TV, Free- TV, On-Demand-Angebote, e-Books, e-Paper oder sonstigen Aufführungen oder Veranstaltungen.
  • Das Recht zur Weiterentwicklung Deines Beitrags oder von Teilen davon und die Nutzung und Verwertung dieser Weiterentwicklung, auch als Fortsetzung oder Serie.
  • Das  Recht,  nach eigenem   Ermessen an Dritte Unterlizenzen zu vergeben und/oder Nutzungsrechte ganz oder in Teilen auf Dritte zu übertragen.
  • Sofern Du ausübender Künstler bist, räumst Du ZOVOZ das Recht ein, Deinen Beitrag unter Verwendung Deiner Darbietung auf eine Nutzungsart zu nutzen, die dem ausübenden Künstler nach dem Gesetz vorbehalten ist (URG Art. 33 Abs. 2 / URG Art. 36).
  • Du räumst ZOVOZ darüber hinaus das Recht ein, Deinen Namen, Bildnisse und/oder Film- und/oder Tonaufzeichnungen Deiner Person über Deinen Bei- trag hinaus für die Bewerbung und/oder Verwertung Deines Beitrags im Rahmen der vorstehenden Nutzungsrechte mit oder ohne Bezug zu Deinem Beitrag zu verwenden (inklusive z. B. Merchandising, Werbung). Hierdurch darf Dein persönliches oder künstlerisches Ansehen nicht verletzt werden. Dieses Recht gilt beschränkt für den deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) und die Dauer von zwei Jahren nach der Erstveröffentlichung Deines Beitrags.
  • Du bleibst berechtigt, Deinen eigenen Beitrag für eigene Zwecke im vereinbarten Rahmen zu nutzen. Du hast zudem Anspruch auf Nennung Deines Product Owner- Namens im Zusammenhang mit Deinem Beitrag. Eine Ausnahme davon besteht nur, wenn eine solche Nennung bezogen auf das konkrete Medium im Verkehr unüblich ist.
  • Mängelrechte
    1. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Anspruch von ZOVOZ auf Erbringung des Beitrags durch eine mangelnde Leistungsfähigkeit oder Leistungsbereitschaft des Product Owners gefährdet wird, kann ZOVOZ die Leistung des vereinbarten Goodies oder der Prämie verweigern und dem Product Owner – soweit aufgrund des Fixtermins für den Beitrag noch möglich – eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der Product Owner Zug um Zug gegen Erbringung des Goodies oder Zahlung der Prämie den vereinbarten Beitrag zu leisten hat.  Dasselbe gilt im Falle von mangelhaften Beiträgen. Bei Verweigerung des Product Owners oder erfolglosem Fristablauf ist ZOVOZ berechtigt, die vereinbarte Vergütung für den mangelhaften Beitrag zu mindern oder vom Vertrag zurück zu treten und Schadensersatz zu verlangen.
    2. Handlungen nach Ziffer 4.8 dieser Bestimmungen können dazu führen, dass etwaige Beiträge als Schlecht- oder Nichtleistung zu bewerten sind.
    3. ZOVOZ beachtet bei allen Lieferungen von Produkt-Goodies die geltenden gesetzlichen Regelungen und Vorschriften.
    4. Dir als Product Owner stehen bei Produkt- Goodies Mängelansprüche nur zu, wenn Du Deinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen bist.
    5. Bei berechtigter und fristgerechter Mangelrüge bezogen auf einen Produkt- Goodie steht Dir als Product Owner während des Gewährleistungszeitraums zunächst ein Anspruch auf Nacherfüllung zu, wobei ZOVOZ nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern kann.
    6. Du hast ZOVOZ die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere den beanstandeten Produkt-Goodie zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hast Du ZOVOZ die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn ZOVOZ ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.
    7. Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen stehen Dir nur nach Maßgabe der nachfolgend in Ziffer 8 dieser Bedingungen enthaltenen Regelungen zu.
    8. Deine Mängelrechte sind ausgeschlossen, wenn Du den Mangel durch die Verletzung von Bedienungs-, Wartungs-, Pflege- oder Montagevorschriften, die unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Behandlung oder Montage oder den natürlichen Verschleiß verursacht hast.
    9. Die Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln verjähren bei Bauwerken oder Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind (Baustoff), nach den gesetzlichen Vorschriften, im Übrigen ein Jahr ab Ablieferung bzw. ab Abnahme.
    10. Haftung
    1. ZOVOZ haftet stets unbeschränkt in voller Höhe für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit) sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Davon umfasst ist auch eine unbeschränkte Haftung für arglistig verschwiegene Mängel oder das Fehlen einer Beschaffenheit, für die ZOVOZ eine Garantie übernommen hat.
    2. In allen anderen Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von ZOVOZ stets begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Product Owner regelmäßig vertrauen darf. Eine weitergehende Haftung besteht nicht.
    3. Ist ZOVOZ aufgrund einer gesonderten Vereinbarung verpflichtet, dem Product Owner eine Vertragsstrafe oder einen vergleichbaren pauschalierten Schadensersatz zu zahlen, so werden diese Zahlungsverpflichtungen auf einen etwaigen Schadensersatz angerechnet.
    4. Vertragssprache und Salvatorische Klausel
    1. Die Vertragssprache ist Deutsch. Bei Vertragsdokumenten (z. B. Bewerbung, Bestätigung) oder sonstigem Schriftverkehr ist stets die deutsche Sprachfassung maßgeblich.
    2. Sollte eine Bestimmung des geschlossenen Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, eine rechtlich wirksame Bestimmung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt.
    1. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
    1. Der zwischen ZOVOZ und dem Product Owner geschlossene Vertrag sowie die unter ihm getroffenen Vereinbarungen unterliegen dem schweizerischen Recht (OR 1-552 S.31).
    2. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von ZOVOZ in der Schweiz, Kanton Bern.